Aktuelle Besuchsregelungen

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher,

 

bitte beachten Sie folgende Änderungen bezüglich der Test- und Maskenpflicht:

 

  • Testpflicht
    • Diese läuft für Sie zum 01. März 2023 aus.
    • Ab dem 01. März 2023 müssen Sie somit beim Betreten der Einrichtung keinen Test mehr vorweisen.
  • Maskenpflicht
    • Diese bleibt für Sie noch bis zum 07. April 2023 bestehen.
    • Ab dem 07. April 2023 können Sie die Einrichtung somit ohne Maske betreten.
    • Zur Information: Die Maskenpflicht für Mitarbeitende und Bewohnerinnen und Bewohner läuft bereits zum 01. März 2023 aus. 

 

 

Jannik Keßler

Coronabeauftragter

Pflege- und Förderzentrum St. Anna

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Wir helfen gerne weiter. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

 

0641 922330

 

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