Aktuelle Besuchsregelungen
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher,
bitte beachten Sie folgende Änderungen bezüglich der Test- und Maskenpflicht:
- Testpflicht
- Diese läuft für Sie zum 01. März 2023 aus.
- Ab dem 01. März 2023 müssen Sie somit beim Betreten der Einrichtung keinen Test mehr vorweisen.
- Maskenpflicht
- Diese bleibt für Sie noch bis zum 07. April 2023 bestehen.
- Ab dem 07. April 2023 können Sie die Einrichtung somit ohne Maske betreten.
- Zur Information: Die Maskenpflicht für Mitarbeitende und Bewohnerinnen und Bewohner läuft bereits zum 01. März 2023 aus.
Jannik Keßler
Coronabeauftragter
Pflege- und Förderzentrum St. Anna
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0641 922330
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